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| Abnahmevorschrift | Präanalytik: - 24 h vor der Blutabnahme sportliche Betätigung meiden, - auf Alkohol und stark fetthaltige Mahlzeiten verzichten, - Blutabnahme unter stressfreien Bedingungen am liegenden Patienten, - Staudruck zur Venenpunktion zwischen dem systolischen und diastolischen Druck, - Stauung nicht länger als 1 Minute, während der Entnahme Stauschlauch öffnen, - großlumige (19 - 21 G) Kanüle, - nicht das erste Blut nach der Venenpunktion, - Mischungsverhältnis 1 Volumenteil Citrat und 9 Volumenteile Venenblut genau einhalten, - Vermischung des Citrates mit dem Blut durch mehrmaliges Schwenken (nicht Schütteln), - keine Blutentnahme aus Kathetern. Stör- und Einflussgrößen der plasmatischen Gerinnung: Keine Analytik in Proben mit Gerinnselbildung. Keine Analytik bei Füllungsabweichung > 10%. Keine Analytik bei ausgeprägter Hämolyse, ausgeprägtem Ikterus sowie starker Lipämie. Antikoagulanzien stören die plasmatische Gerinnung in Abhängigkeit von der Art des Medikamentes, dem Zeitpunkt der Blutabnahme und den verwendeten Reagenzien. voraussichtliche Bearbeitungszeit (ab Laboreingang): - wöchentlich |
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| Einheit | % | ||||||
| Häufigkeit | werktags, normalschichtig | ||||||
| Klinische Hinweise | Indikation: Abklärung einer verlängerten aPTT Interpretation: Leitbefund zur Analytik ist eine stark verlängerte aPTT. Bei einem angeborenen Mangel ist eine Blutungsneigung insbesondere nach operativen Eingriffen möglich. Erworbener Mangel tritt bei Synthesestörungen, Verbrauchs- bzw. Verlustkoagulopathie und Inhibitoren auf. Eine gleichzeitige Verminderung von mehreren Faktoren, die im aPTT-System bestimmt werden (VIII, IX, XI, XII), muss das Vorliegen eines Lupusantikoagulanz als Ursache für den kombinierten Defekt geprüft werden. |
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| Material | Citrat-Blut | ||||||
| Probengefäß | Citrat-Monovette | ||||||
| Probenvolumen | 1.5 ml | ||||||
| Referenzbereich |
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| Verfahren | Gerinnungstest / Einstufenmethode | ||||||
| letzte Änderung | 18.03.2026 15:00 |