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| Abnahmevorschrift | Abnahme-/Transportbedingungen: - keine besonderen Anforderungen - Analytik kann aus allen ungeronnenen Blutproben (bspw. EDTA oder Citrat-Blut) erfolgen - Unbedingt die Einwilligungserklärung lt. Gendiagnostikgesetz (GenDG) mit einsenden! Die Einwilligungserklärung muss vom Patienten oder dem gesetzlichen Vertreter und dem aufklärenden Arzt/Ärztin unterschrieben (inkl. Stempel bzw. Namen in Druckbuchstaben) sein, sonst darf eine Analytik nicht erfolgen! Einflussgrößen: - keine Störgrößen: - Nach Knochenmarkstransplantation können die aus peripheren Leukozyten gewonnenen Ergebnisse aufgrund der Chimärenbildung (gleichzeitiges Vorhandensein von eigenen empfängerspezifischen und fremden spenderspezifischen hämatopoetischer Zellen in unterschiedlichen Verhältnissen in der Blutabnahme) irreführend sein! voraussichtliche Bearbeitungszeit (ab Laboreingang): - 1 Woche (Analytik routinemäßig freitags, Bearbeitung aller Proben mit Probeneingang IKL Freitag 8 Uhr) |
| Material | EDTA-Blut |
| Probengefäß | EDTA-Monovette |
| Probenvolumen | 2.7 ml |
| Akkreditierungsstatus | akkreditiert |
| Referenzbereich | extrem erniedrigt: 1.0 2,0 |
| Verfahren | PCR Schmelzpunktanalyse |
| letzte Änderung | 18.03.2026 14:26 |