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Abnahmevorschrift | Letzte Änderung: 09.09.2016 (geh) Unbedingt die Einwilligungserklärung lt. Gendiagnostikgesetz (GenDG) vom 01.02.2010 mit einsenden! Die Einwilligungserklärung muß vom Patienten oder dem gesetzlichen Vertreter und dem aufklärenden Arzt unterschrieben sein, sonst darf eine Analytik nicht erfolgen! Präanalytik: Das Material für die Analytik ist ungekühlt mindestens eine Woche stabil! Störfaktoren: Nach Knochenmarkstransplantation können die aus peripheren Leukozyten gewonnenen Genotypisierungen aufgrund der Chimärenbildung (gleichzeitiges Vorhandensein von eigenen empfängerspezifischen und fremden spenderspezifischen hämatopoetischer Zellen in unterschiedlichen Verhältnissen in der Blutabnahme) irreführend sein! |
Häufigkeit | werktags, normalschichtig |
Material | Citrat-Blut |
Probengefäß | Citrat-Monovette |
Probenvolumen | 1.5 ml |
Akkreditierungsstatus | akkreditiert |
Verfahren | PCR Schmelzpunktanalyse |
letzte Änderung | 02.01.2025 00:23 |