DNA-Isolation aus Material im -

Abnahmevorschrift Änderung: 10.01.2016 (geh)
Unbedingt die Einwilligungserklärung lt. Gendiagnostikgesetz (GenDG) vom 01.02.2010 mit einsenden! Die Einwilligungserklärung muß vom Patienten oder dem gesetzlichen Vertreter und dem aufklärenden Arzt unterschrieben sein, sonst darf eine Analytik nicht erfolgen!
Präanalytik: Das Material für die DNA-Isolation ist ungekühlt mindestens eine Woche stabil!
Bei Einsendung von bereits isolierter hochqualitativer DNA entfällt die Isolation.
Prinzipiell ist jedes Kern-haltige Material für die DNA-Isolation geeignet (z.B. EDTA-Blut, Mundschleimhautzellen u. a.). Vor Einsendung solcher Materialien wird jedoch um Rücksprache mit dem Fachverantwortlichen gebeten.
Störfaktoren: Nach Knochenmarkstransplantation können die aus peripheren Leukozyten gewonnenen Genotypisierungen aufgrund der Chimärenbildung (gleichzeitiges Vorhandensein von eigenen empfängerspezifischen und fremden spenderspezifischen hämatopoetischer Zellen in unterschiedlichen Verhältnissen in der Blutabnahme) irreführend sein!
Häufigkeit werktags, normalschichtig
Material -
Probengefäß -
Verfahren Magnetbead-basierte Isolation
letzte Änderung 29.11.2024 11:29