|
Abnahmevorschrift | Materialentnahme nüchtern in Liquor-Spezialmonovette zeitgleich mit einer Plasmaprobe für die Ermittlung von Liquor-Pasma-Quotienten des Glyzins. Hämolytischer Liquor führt zu falsch erhöhten Konzentrationen und ist daher nicht verwendbar. Lagerung der Proben ist erforderlichenfalls bei -20°C möglich. |
|||||||||||||||
Einheit | µmol/L | |||||||||||||||
Material | Liquor | |||||||||||||||
Probengefäß | Liquor-Röhrchen | |||||||||||||||
Probenvolumen | 1 ml | |||||||||||||||
Referenzbereich |
|
|||||||||||||||
letzte Änderung | 19.05.2023 17:09 |